FAQ

Die Fragen, welche uns am häufigsten gestellt werden.
Nein – Sie können sowohl mit als auch ohne ärztliche Verordnung zu uns kommen. Viele unserer Angebote, wie z. B. Präventionskurse oder Selbstzahlerleistungen, stehen Ihnen auch direkt offen. Bei therapeutischen Leistungen wie Krankengymnastik ist eine Verordnung jedoch nötig.
In der Regel erhalten Sie innerhalb weniger Tage einen Termin – besonders, wenn Sie zeitlich flexibel sind. Rufen Sie einfach in einem unserer Standorte an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Bitte bringen Sie Ihre Verordnung (falls vorhanden), Ihre Versichertenkarte, ein Handtuch und ggf. bequeme Kleidung mit. Wenn Sie Fragen zu Ihrer Behandlung haben, notieren Sie diese – wir nehmen uns Zeit für Sie.
Ja, gesetzliche und private Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für physiotherapeutische Behandlungen mit ärztlicher Verordnung. Selbstzahlerangebote und Präventionskurse können ebenfalls anteilig bezuschusst werden – wir beraten Sie gern.
Bitte sagen Sie Ihren Termin mindestens 24 Stunden vorher ab, damit wir ihn anderweitig vergeben können. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine müssen wir ggf. privat in Rechnung stellen.
Wir versuchen Ihre Wünsche zu berücksichtigen – sei es ein bestimmter Therapeut, eine Therapeutin oder auch eine bestimmte Sprache. Sprechen Sie uns einfach bei der Terminvergabe an.
Rechtliches
Kontakt
Öffnungszeiten

Öffnungs- & Betreuungszeiten Fitness:
Montag – Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr und 16:00 – 20:00 Uhr
Samstag: 09:00 – 13:00 Uhr

Erweiterte Öffnungszeiten Fitness:
Montag – Sonntag (und Feiertage): 06:00 – 23:00 Uhr

Öffnungszeiten Physiotherapie:
Montag – Freitag: 07:00 – 20:00 Uhr

Telefonische Sprechzeiten Physiotherapie:
Montag: 08:00 – 17:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 19:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 19:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 18:00 Uhr 

Nach oben scrollen